CDU Reinbek gegen sprunghaften Anstieg der Grundsteuer

12.04.2018

Die CDU fordert, dass die Belastung der Bürger als Mieter oder Eigentümer und die Finanzierung der Kommunen auf einem vergleichbaren Niveau bleibt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 10.04.2018 im Rahmen seines Urteils zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer festgestellt hat, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist, muss nun eine bis Ende 2019 Neuregelung dieser durch den Bundesgesetzgeber erfolgen. 

Anlässlich dieser anstehenden Neuregelung erklärt die CDU Reinbek: „Die CDU Stormarn hat bereits auf ihrem Kreisparteitag am 10. Februar 2018 auf Antrag der Reinbeker Christdemokraten Position zu diesem Thema bezogen.

Die CDU wird sich dafür einsetzten, dass die Belastung der Bürgerinnen und Bürger als Mieter oder Eigentümer von Grundbesitz sowie die Finanzierung der Kommunen auf einem vergleichbaren Niveau  bleibt. 

Mit einer neuen Bemessungsgrundlage müssen auch die örtlichen Hebesätze angepasst werden, damit sprunghaften Anstiege der Grundsteuer und die damit verbundenen Erhöhung von Wohnnebenkosten vermieden werden und keine sozialen Härten entstehen.

Weiterhin muss den Kommunen diese wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung der allgemeinen Aufgaben, wie zum Beispiel Kinderbetreuung und Infrastruktur, auf vergleichbarem Niveau erhalten bleiben.“