Den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärken

24.01.2019

"Heute beschließen wir das Vergaberecht. Schon in der letzten Beratung habe ich auf den Mehrwert der Änderungen hingewiesen. Wir streichen unnötige Dopplungen im Gesetz, machen mit dem Vorrang der Eigenerklärung das Verfahren unbürokratisch und verzichten auf den Zwang zur Einhaltung diverser vergabefremder Kriterien.

Damit machen wir einen großen Schritt zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland, denn gerade der Mittelstand war es, der sich in den letzten Jahren nicht mehr an öffentlichen Vergaben beteiligte.

Nun haben wir eine umfangreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss hinter uns und wie immer gibt es Befürworter und Kritiker.

Ich greife hier die Stellungnahme des UV Nord Hauptgeschäftsführers Herrn Fröhlich auf, denn seine Aussage in der mündlichen Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss zeigt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem neuen und dem alten Vergaberecht ganz gut auf.

Herr Fröhlich sagte, ich zitiere: „Das Gesetz ist gut gemeint - und gut gemacht.“

Gemeinsam haben das alte und das neue Vergaberecht den Willen der Schöpfer, etwas Gutes zu tun.

Im alten Vergaberecht waren eine Vielzahl von Vorschlägen, Anregungen und Nachweispflichten im Vergabeverfahren eingebaut. So galten neben den vergabespezifischen Kriterien auch verpflichtende ökologische, gleichstellungspolitische, soziale und energieeffiziente Kriterien. Das war sicher gut gemeint. Gut gemacht war es allerdings nicht, denn jedes dieser Kriterien musste zwar aufwendig nachgewiesen werden und falsche Angaben, ob vorsätzlich oder fahrlässig waren zudem mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € belegt, eine Überprüfung fand aber nicht statt. Durch die Vielzahl an Vorgaben war die Teilnahme derart überbordend kompliziert geworden, dass sich viele mittelständische Unternehmen zurückzogen. Unser Steuergeld, mit dem das Land die Aufträge bezahlte, blieb nicht mehr im Land, sondern ging an große Unternehmen, die sich einen Verwaltungsapparat für derartige Vergabeverfahren leisten konnten. Gefühlt war alles besser, real aber nicht.

Das neue Gesetz hingegen ist gut gemacht. Wir verzichten auf den Zwang zur Einhaltung von vergabefremden Kriterien mit einer Ausnahme. Der Vergabemindestlohn bleibt bestehen. Hierfür hat sich unserer Grüner Koalitionspartner stark gemacht. Der Schleswig-Holsteinische Vergabemindestlohn ist mit 9,99 € der höchste in Deutschland. Die Anwürfe zum Lohndumping kann die Opposition daher gerne in der Mottenkiste lassen. Sie gehen an der Realität vorbei.

Das trifft auch auf andere Argumentationen zu, die gerade heute wieder draußen vor diesem hohen Hause wiederholt wurde.

Der DGB und das Bündnis Eine Welt scheinen sich nicht zu schade dafür zu sein, auf einem Demo-Transparent so zu tun, als ob wir Kinder- und Zwangsarbeit nunmehr mit Steuergeld unterstützen würden.

Ich möchte hier keinen Zweifel aufkommen lassen und sage das in aller Klarheit: Wer derart niveaulos und sachfern argumentiert muss sich nicht wundern, wenn er im politischen Diskurs nicht mehr für voll genommen wird.

Eine Kollegin aus der SPD-Fraktion hingegen ließ sich von dieser Argumentation anstecken und vor den Karren spannen. In der mündlichen Anhörung zum VergabeR fragte Sie den Vertreter des Baugewerbeverbands Schleswig-Holstein, ob die Wirtschaft sich nicht von Kinderarbeit distanzieren wolle.

Ich sage Ihnen: Wer glaubt, dass die Unternehmen in diesem Land ihr Geld mit Zwangs- oder Kinderarbeit verdienen, der scheint vollkommen aus der Spur geraten zu sein. Wer unserer Wirtschaft solche Anwürfe macht muss sich nicht wundern, dass er im freien Fall in die politische Bedeutungslosigkeit ist.

Um es ganz deutlich zu machen: Kinder- und Zwangsarbeit sind verboten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in diversen völkerrechtlichen Verträgen dazu verpflichtet Kinderarbeit zu ächten und sie tut das auch.

Unsere Unternehmen derart zu beschimpfen und zu verunglimpfen ist unsäglich.

Meine Damen und Herren, die Reform des Vergaberechts ist keine neoliberale Geisterfahrt, sondern eine gezielte Stärkung der Wirtschaft vor Ort. Durch die Änderungen hoffen wir, zukünftig wieder viele Angebote aus dem schleswigholsteinischen Mittelstand auf unsere öffentlichen Aufträge zu bekommen. Damit stärken wir den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und sichern Arbeitsplätze in der Region. Das ist gute Wirtschaftspolitik!"