Finanzausgleichsgesetz verfassungswidrig

27.01.2017

Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat Teile des umstrittenen Finanzausgleichgesetzes der Regierung als verfassungswidrig erklärt.

Mit seiner Entscheidung vom 27.01.  hat das Verfassungsgericht zwei Klagen, eine aus den Reihen der Kreise und eine Klage der Oppositionsfraktionen, beschieden.

"Dieses Finanzausgleichsgesetz war schon von vorneherein ein Fehler, das haben wir immer wieder gesagt. Es war ein reines Handeln zugunsten der großen Städte, die immer SPD-Hochburgen waren und ein Schlag ins Gesicht der Kreise und anderen Kommunen", so Patrick Ziebke, Vorsitzender der CDU Reinbek.

"Leider hat das Gericht noch eine Frist zu Änderung bis 2020 gesetzt. Schon jetzt sollten Abgeordnete wie Herr Habersaat, die sehenden Auges große Einbußen für ihren bisherigen Wahlkreis akzeptiert haben und damit großen Schaden anrichteten, sch in Grund und Boden schämen, diesem Gesetz zugestimmt zu haben", so Ziebke weiter.

"Ich bin froh, dass die CDU Schleswig-Holstein schon angekündigt hat, diesen Finanzausgleich komplett vom Kopf auf die Füße zu stellen!", so Ziebke abschließend.