
Der CDU Landtagsabgeordnete Lukas Kilian weist auf die Möglichkeiten der von der Dürre betroffenen schleswig-holsteinischen Landwirte hin, Hilfen vom Land in Anspruch zu nehmen:
„Unsere Bauern, die durch die diesjährige Dürre in Existenznot geraten sind, können – nach den neuen Informationen im schleswig-holsteinischen Finanzausschuss – noch in diesem Jahr finanzielle Hilfe beim Land beantragen“, so Kilian.
Die Bedürftigkeit wird laut der dafür zuständigen EU-Rahmenrichtlinie anhand von Kriterien wie beispielsweise mindestens 30 Prozent weniger Ernteerträge im laufenden Jahr, Berücksichtigung von anderen Einnahmequellen und von verfügbaren Vermögen festgestellt. Aus diesem Grund wird den landwirtschaftlichen Betrieben eine interne Vorprüfung ihrer Zahlen durch versierte Berater, zum Beispiel vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband oder der Landwirtschaftskammer empfohlen.
Wer im Oktober einen Antrag beim LLUR einreicht, kann bis Ende des Jahres finanzielle Hilfe als Abschlag in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss der Betriebsergebnisse 2018 kann dann rechtssicher der Anspruch geprüft werden. Zu beachten ist: Unberechtigt geltend gemachte Hilfen müssen zurückgezahlt werden. „Rechtssicherheit bei öffentlichen Geldern bedeutet auch immer Bürokratie. Anders geht es leider nicht“, erklärt Kilian.
Informationen zu dem Thema:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Tel.: 0431/988-0, E-Mail: poststelle [at] melund.landsh.de
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